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§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses Landhaus Kampenwand sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an landhauskampenwand@gmail.com  oder rufen uns an.

Können wir Ihnen das Ferienhaus in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung sowie die Rechnung. Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist binnen 5 Werktage nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 5 Werktage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.

 

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 30 Minuten vor Ankunft  telefonisch.  Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Anbieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

 

§ 5 Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Anbieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Anbieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Anbieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis.

 

§ 7 Aufenthalt

Das Ferienhaus darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung hat der Anbieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

 

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Ferienhauses Landhaus Kampenwand, Grassau, einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

 

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Anbieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

§ 8 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

bis zu 40 Tage vor dem Anreisetag 30% des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
bis zu 20 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
bis zu 10 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

 

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

Der Anbieter des Landhauses Kampenwand ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, die Entschädigung entsprechend der zuvor aufgeführten Staffelung zu bezahlen.

Bei Stornierung wird bei Wiederauslastung für den entstandenen Mehraufwand eine Aufwandsgebühr von 90,00 € inkl. Umsatzsteuer fällig.

 

§ 9 Rücktritt durch den Anbieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Anbieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§10 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

§ 11 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.

(4) In dem Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt.

(5) Unser hauseigener Parkplatz bietet zwei PKW-Stellplätze und eine Einzelgarage. 

(6) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, wenn Gefahr in Verzug ist. 

 

§12 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Best§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses Landhaus Kampenwand sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

   

 

 §14 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Traunstein zuständig.

 

 

Betreiber der Website & Kontakt

 

Martin Fischbach / Hohenzollernstraße 47, 80801 München

Steuer-Identifiktaionsnummer: 73694204580

Weitere Kontaktmöglichkeit:

EMAIL: landhauskampenwand@gmail.com

Tel: 0049 151 16618311

 

 

 

 

 

 



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